++Update++ Gesetzesänderung: Führerscheinklasse B schon bald bis 4,25 Tonnen?

+++Update 28.02.2024+++

Das Europäische Parlament hat im Zuge der geplanten Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 4,25 Tonnen, unter anderem für Reisemobile und unabhängig von der Art des Antriebs, zugestimmt.

Die exakten Modalitäten der Führerscheinerweiterung werden nun zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament nach den Europaparlamentsneuwahlen (6. bis 9. Juni 2024) verhandelt. Die geplante Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein ist speziell für Reisemobile und Krankenwagen vorgesehen. Bei anderen Fahrzeugtypen ist eine Gewichtserhöhung indes an die Verwendung alternativer Antriebe geknüpft.

+++Update 04.2023+++

Tja, so einfach wird es denn wohl doch nicht mit der Anhebung des Höchstgewichts von 3,5 auf 4,25 Tonnen für den Führerschein der Klasse B. Wie befürchtet enthält der nun in Brüssel zur Abstimmung vorliegende Entwurf der 4. Führerscheinrichtlinie zwar eben diesen Punkt, jedoch blieb es bei der Einschränkung, dass diese Anhebung nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gilt. Dass kann natürlich auch Camper betreffen, doch eh die ersten Camper mit z.B. Elektroantrieb, der eine vernünftige Reichweite mitbringt, auf den Markt kommen, wird es wohl noch etwas dauern. Und eh solche Fahrzeuge dann zu “vernünftigen” Preisen auf dem Gebrauchtmarkt auftauchen, bin ich alt und grau (grau bin ich zwar schon, aber bis dahin bin ich auch noch alt).

Zumindest in der Theorie können wir aber noch unser Veto bei der Richtlinie einlegen und unsere Meinung bzw. unsere Wünsche kundtun. Auf dieser Webseite der europäischen Kommission darf jeder Bürger der EU sich äußern (gelben Button “Rückmeldung geben”). Tun das bis zum 21.05.2023 sehr sehr sehr viele Menschen, könnte die 4. Führerscheinrichtlinie noch abgeändert werden.

Selbst wenn “uns” das gelingt, dürfte aber noch viel Wasser die Oker runterfließen, eh sich das auf uns auswirkt. Denn erst nachdem die Richtlinie in Brüssel (dann hoffentlich in abgeänderter Form) abgenickt wurde, kann sie in deutsches Recht übernommen werden. Wenn’s ganz doof kommt, kann das dann noch einmal Jahre dauern.

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+++Update 01.2023+++

Um es vorweg zu nehmen: Noch ist die Änderung der Anpassung der Führerscheinklasse-B zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen nicht abgesegnet. Doch immerhin wird derzeit die gültige, 3. Führerscheinrichtlinie grundlegend überarbeitet. Sie soll noch 2023 als 4. Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden. Bevor man dann auch wirklich mit PKW-Führerschein Womos bis 4,25 Tonnen fahren darf, muss die Änderung aber noch ins deutsche Recht übernommen werden. Aber die Zeichen stehen gut, dass dies alles noch in 2023 vonstatten geht. Und auch die Einschränkung auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb ist noch nicht endgültig. Wir halten euch natürlich diesbezüglich auf dem Laufenden.

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Original-Artikel aus 2022

Die Krux mit der Beladung – viele von uns kennen das. Weil der Führerschein Klasse B (nach 1999) nur zum Führen eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ermächtigt, weisen die meisten Wohnmobile auf den Straßen genau diese Grenze als zulässiges Gesamtgewicht auf. Voll besetzt mit zwei Erwachsenen und ein bis zwei Kindern ist die Zuladung von oftmals weniger als 400 Kg schnell erreicht. Zum Teil werden die Risiken des Überladens bewusst in Kauf genommen, oder man ist sich des aktuellen Gewichts nicht bewusst, sodass die Wohnmobile teilweise deutlich jenseits der erlaubten 3,5 Tonnen auf den Straßen unterwegs sind. Technisch wäre es oftmals ein Leichtes, die Fahrzeuge auf 3,75 Tonnen und darüber hinaus aufzulasten. Doch dafür müsste man eben auch einen neuen Führerschein, den C1, nachholen. Und das kostet. Je nach Können sind dann leicht über 1.000 Euro futsch.

Doch es gibt einen Silberstreif am Horizont. Die derzeitige Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinien könnte bald dazu führen, dass nach 1999 erworbene Führerscheine der Klasse B dazu berechtigen, Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen statt der bisher erlaubten 3,5 Tonnen zu führen.

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[adrotate group=”1″]Doch einen Haken hat die Sache: Die aktuellen Pläne sehen vor, eine Anhebung nur dann zu erlauben, wenn das Mehrgewicht durch alternative Antriebe wie zum Beispiel schwere Batterien verursacht wird. Diese Pläne sind jedoch nicht nachvollziehbar, denn warum sollten künftig Elektrofahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Führerschein B bewegt werden dürfen, gleich schwere Wohnmobile jedoch nicht?

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Eine Beteiligungs-Runde, bei der alle EU-Bürger ihre Meinung kundtun können, läuft noch bis zum 21. Mai.  Je mehr Reisemobilisten sich beteiligen, desto größer sind die Chancen, dass ihre Position Berücksichtigung findet.

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